Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen von der TX Marine Messsysteme GmbH, im folgenden TXMARINE genannt, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von TXMARINE auch im Falle unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Vergabe von Softwarelizenzen erfolgt auf der Grundlage des TXMARINE-Lizenzvertrages, der dann zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt.

  1. Vertragsschluss

Angebote von TXMARINE sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge des Bestellers bedürfen der Schriftform. Die Annahme durch TXMARINE erfolgt entweder schriftlich oder durch Lieferung. Zusicherungen abweichend hiervon sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch TXMARINE gültig.

  1. Lieferung und Lieferverzug

Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie von TXMARINE schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von TXMARINE, auch soweit sie bei Zulieferern eintreten, selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend, um den zur Beseitigung des Hindernisses und dessen Folgewirkungen notwendigen, angemessenen Zeitraum. TXMARINE ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese sind vom Besteller, soweit diesem zumutbar, anzunehmen.

Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind in jedem Falle ausgeschlossen, Soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TXMARINE beruht.

Kommt der Lieferant der TXMARINE mit seiner Lieferung in Verzug (Nichteinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist), hat die TXMARINE das Recht, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragswertes je beendeter Woche des Verzuges neben der Erfüllung des Vertrages zu fordern. Die TXMARINE behält sich vor, bis zur Schlussabnahme der Lieferung die Vertragsstrafe geltend zu machen.

  1. Versand/Gefahrenübergang

Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager TXMARINE. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

  1. Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von TXMARINE berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager TXMARINE. Hinzu kommen Verpackungs- und Versandkosten sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die TXMARINE hat das Recht, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ihre Preise den marktüblichen Preisen anzupassen. Dies gilt auch im Rahmen von Rahmenabrufverträgen.

Sind im Auftrag keine Zahlungsbedingungen festgelegt, so sind alle Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist TXMARINE berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von TXMARINE gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Die im freien Ermessen von TXMARINE stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber.

Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. TXMARINE ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

Sofern TXMARINE Leistungen bei Dritten einkauft, erfolgt die Bezahlung des Dritten, wenn der Kunde von TXMARINE diese Leistungen vollständig abgenommen hat und keine Mängel bestehen.

  1. Eigentumsvorbehalt

TXMARINE behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderungen des Bestellers in schriftlich von den Parteien zu bestimmender Form freigegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind TXMARINE unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an TXMARINE ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner TXMARINE bekannt zu geben. TXMARINE ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offen zu legen.

Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von TXMARINE gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für TXMARINE. TXMARINE erwirbt hieran Eigentumsrecht in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Wertes der Vorbehaltsware.

Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt TXMARINE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Im Falle eines Zahlungsverzuges des Bestellers ist TXMARINE berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Der Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von TXMARINE den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen TXMARINE innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung oder soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung, schriftlich angezeigt werden, sonst sind etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet TXMARINE nach ihrer Wahl Ersatz oder Nachbesserung im Rahmen der Garantie des Herstellers.

Ferner ist TXMARINE berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber den Herstellern, Lieferanten und Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Bei einer fehlgeschlagenen Nachbesserung wird der Besteller TXMARINE eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einräumen.

Ein Rücktritt des Bestellers oder des Dritten vom Vertrag mit der TXMARINE ist nicht möglich. Im Falle etwaiger Mängel hat der Besteller bzw. der Dritte den Mangel unter konkreter Fehlerbeschreibung unter Einräumung einer angemessenen Frist – mindestens 14 Tage –  zur Nachbesserung der TXMARINE gegenüber anzuzeigen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. TXMARINE ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach seiner Wahl entweder eine Kostenpauschale von € 50,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

  1. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte

Bei allen von der TXMARINE imitierten, spezifizierten und gegen Bezahlung extern in Auftrag gegebenen  Entwicklungsleistungen, Design- oder Forschungsstudien etc., gehen sämtliche Urheber- , Nutzungs- und Verwertungsrechte auf die TXMARINE über. Eine Selbstnutzung der Ergebnisse durch den Auftragnehmer ist untersagt und nur mit der schriftlichen Zustimmung von TXMARINE gestattet. TXMARINE stehen die alleinigen Rechte daran zu. Der Auftragnehmer/Lieferant erhält die vorher vereinbarte Entlohung, sofern nichts anderes vereinbart worden ist und der Auftragnehmer/Lieferant die gestellten Aufgaben fach- und sachgerecht, von der TXMARINE abgenommen wurden und dieses durch TXMARINE bestätigt worden ist.

  1. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen TXMARINE sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Ein Schadensersatzanspruch wird jedoch in jedem Fall durch die Höhe des Bestellwertes begrenzt.

10.Embargobestimmungen

Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von TXMARINE gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbestimmungen unterliegen und er verpflichtet ist, die ihm von TXMARINE mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

  1. Mindestlohn

Die TX Marine Messsysteme GmbH hält die Mindestlohngrenzen entsprechend den Vorgaben des MiLoG ein und führt diesbezügliche Nachweise.

Die TX Marine Messsysteme GmbH haftet nicht für Vertragspartner, welche sich nicht an die Vorschriften des MiLoG halten und behält sich vor, bei etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte den Vertragspartner auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

  1. Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

  1. Stornierung von Aufträgen durch den Besteller

Sofern ein Besteller Aufträge gegenüber der TXMARINE kündigt oder storniert, gleich aus welchem Grunde, behält sich TXMARINE vor, 30% der Auftragssumme als pauschalen Schadenersatz von dem Besteller ersetzt zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich, den verlangten Schadenersatz unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche etwaige Einreden oder Einwendungen auf erstes Verlangen der TXMARINE zu leisten.

  1. Antikorruptionsklausel

Die TXMARINE verpflichtet sich, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken.

Die TXMARINE oder deren Mitarbeiter dürfen dem Besteller oder deren Mitarbeitern oder Dritten keine Geschenke, Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellen, anbieten, gewähren oder versprechen.

Die TXMARINE oder deren Mitarbeiter dürfen gegenüber dem Besteller oder deren Mitarbeitern oder Dritten keine strafbaren Handlungen begehen oder Beihilfe dazu leisten, welche unter die entsprechenden strafbaren Vorschriften gem. §§ 298,299,333,334 StGB oder §§ 17,18 UWG fallen.

Der Besteller ist ebenfalls verpflichtet, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken und hat dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Mitarbeiter oder Dritte gesetzeskonform verhalten und insbesondere keine strafbaren Handlungen  begehen, welche unter die entsprechenden strafbaren Vorschriften gem. §§ 298,299,333,334 StGB oder §§ 17,18 UWG fallen.

Die TXMARINE ist berechtigt, bei Verstößen des Bestellers oder von dessen Mitarbeitern oder Dritten gegen die geltenden Antikorruptionsgesetze, unbeschadet sonstiger Kündigungs- oder Rücktrittsrechte, alle mit dem Besteller bestehenden Vertragsverhältnisse außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder von diesen Vertragsverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

Der Besteller ist verpflichtet, der TXMARINE jeglichen hieraus entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern der Besteller nicht nachweisen kann, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

Die vorgenannten Vorschriften finden keine Anwendung, sofern es sich bei den Zuwendungen oder Geschenken um sozialübliche Zuwendungen in Form von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert, wie geringwertige Werbegeschenke, Geburtstags-, Jubiläums- und Weihnachtsgeschenke in angemessenem Wert oder eine angemessene Bewirtung handelt.

  1. Geheimhaltung/Datenschutz/Datenspeicherung

Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche Informationen, welche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von TXMARINE zugänglich werden bzw. geworden sind, die erkennbar Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse darstellen, vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht aufzuzeichnen, unbefugt an Dritte weiterzugeben, in sonst irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn die Erfüllung des Vertrages mit der TXMARINE erfordert dies.

Die TXMARINE speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen und des BDSG. Die TXMARINE behandelt diese Daten streng vertraulich.

  1. Unwirksamkeit einer Klausel

Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Pinneberg.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes Anwendung.

  1. Schriftform

Änderungen der vorstehenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform.